Campingplätze entwickeln sich vielerorts vom reinen Stellplatzangebot zu differenzierten Beherbergungsprodukten. Modulare Lodges, Mietunterkünfte oder Glamping-Einheiten können zusätzliche Zielgruppen erschließen, ohne dass jede Einheit individuell geplant werden muss. Entscheidend ist jedoch, ob die konkrete Fläche und die gewünschte Nutzung baurechtlich und betrieblich zusammenpassen.
Für wen sich dieser Ansatz eignet
- Campingplatzbetreiber mit freien oder neu strukturierbaren Flächen
- Plätze, die zusätzliche Mietunterkünfte statt weiterer Stellplätze anbieten möchten
- Glamping- und Naturcamping-Konzepte
- kommunale oder private Campingplätze mit Modernisierungsbedarf
Was modulare Bauweise hier interessant macht
Neue Unterkunftskategorien können Gäste ohne eigenes Campingfahrzeug ansprechen.
Serielle Einheiten erleichtern Standardisierung von Ausstattung, Reinigung und Instandhaltung.
Ein Pilot mit drei bis zehn Einheiten kann Nachfrage und operativen Aufwand real testen.
Bei geeigneter Planung kann ein späterer Ausbau ohne komplette Neukonzeption erfolgen.
Was Sie früh klären sollten
- Welche Flächen sind tatsächlich für die geplante Unterkunftsnutzung verfügbar?
- Bleibt das Konzept Camping, wird es Ferienhausnutzung oder entsteht eine andere Beherbergungsform?
- Sind Wasser, Abwasser, Strom und Zuwegung für zusätzliche feste Einheiten ausreichend dimensioniert?
- Wie verändern Lodges Stellplatzanzahl, Brandschutz, Rettungswege, Parken und interne Wege?
- Welche Zielgruppe und welcher Übernachtungspreis rechtfertigen den zusätzlichen Investitionsblock?
Von der ersten Prüfung bis zur Umsetzung
- 01Bestandsplatz und Erweiterungsfläche aufnehmen
- 02Nutzungskonzept mit Gemeinde und Planungsrecht abgleichen
- 03Anzahl der ersten Einheiten, Typen und betriebliche Anforderungen festlegen
- 04Erschließung und Gesamtkosten bis zur betriebsbereiten Umsetzung abschätzen
- 05Pilot umsetzen und Betriebserfahrung sammeln
- 06bei funktionierendem Modell weitere Cluster ergänzen
Quellen
- Camping boomt weiter: 44,7 Millionen Übernachtungen im Jahr 2025Statistisches Bundesamt (Destatis)Veröffentlicht: 2026-03-30 · Abgerufen: 2026-09-20
- § 10 BauNVO – Sondergebiete, die der Erholung dienenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizAbgerufen: 2026-09-20
- Tourismus in Deutschland im Jahr 2025: Erneut Rekordwert bei GästeübernachtungenStatistisches Bundesamt (Destatis)Veröffentlicht: 2026-02-11 · Abgerufen: 2026-09-20
Projektvorprüfung
Campingplatz-Erweiterung prüfen
Beschreiben Sie Fläche, geplante Lodge-Anzahl, Projektstatus und Timing. Die erste Prüfung beginnt beim Standort, nicht beim Hersteller.