Die wichtigste Frage: Für welche Leistung gilt der Preis?
Ein Preis kann für sehr unterschiedliche Umfänge gelten: nur für werkseitig gefertigte Module, für Lieferung und Montage oder für ein deutlich umfassenderes Gebäude-Paket. Erst die Baubeschreibung und die Vertragsunterlagen zeigen, welche Leistung tatsächlich geschuldet sein soll.
| Position | Möglicher Status | Prüffrage |
|---|---|---|
| Module / Gebäude | enthalten | welcher Ausbau- und Ausstattungsstand ist beschrieben? |
| Planung & Bauantrag | enthalten / separat | wer schuldet welche Planungs- und Nachweisleistungen? |
| Baugrund & Erdarbeiten | häufig projektspezifisch | wer trägt Mehrkosten bei abweichenden Bodenverhältnissen? |
| Fundament | enthalten / separat | welche Gründungsart und welche Vorleistungen sind kalkuliert? |
| Transport | enthalten / separat | bis zu welchem Ort und mit welchen Annahmen? |
| Kran & Montage | enthalten / separat | sind Kran, Personal, Wartezeiten und Baustellenvorbereitung abgedeckt? |
| Hausanschlüsse | häufig separat | wo endet die Leistung des Anbieters und wo beginnt die des Versorgers/Tiefbaus? |
| Bemusterung | Grundausstattung / Aufpreis | welche Produkte und Budgets sind im Ausgangspreis enthalten? |
| Änderungen & Sonderwünsche | Zusatzleistung | wie werden Änderungen bepreist und freigegeben? |
| Außenanlagen | häufig separat | gehören Zuwegung, Stellplätze, Terrassen oder Gelände zum Vertrag? |
Die Statusangaben sind Prüfkategorien, keine Aussage über einen bestimmten Anbieter oder Vertrag.
Was das Verbraucherbaurecht zusätzlich wichtig macht
Für Verbraucherbauverträge im Sinne des § 650i BGB sieht das Gesetz besondere Informations- und Vertragsregeln vor. § 650j BGB verweist auf die Baubeschreibung; Art. 249 § 2 EGBGB nennt unter anderem Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Arbeiten am Grundstück, Baustelleneinrichtung, Ausbaustufe und gegebenenfalls Außenanlagen. Nach § 650k BGB werden Angaben der vorvertraglich bereitgestellten Baubeschreibung zur Bauausführung grundsätzlich Vertragsinhalt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12 Fragen vor der Unterschrift
- Welche konkrete Leistung deckt der genannte Preis ab?
- Welche Positionen sind ausdrücklich nicht enthalten oder bauseits?
- Wie lange gilt der Preis beziehungsweise die Preisbindung?
- Welche Ausstattungsqualität ist ohne Aufpreis enthalten?
- Wer trägt Planung, Genehmigung und erforderliche Nachweise?
- Wer trägt das Baugrund- und Gründungsrisiko?
- Sind Fundament, Erdarbeiten und Entwässerung enthalten?
- Sind Transport, Kran und Montage vollständig enthalten?
- Wer bezahlt und koordiniert Hausanschlüsse und Versorgerleistungen?
- Wie werden Änderungen und Sonderwünsche bepreist?
- Welche Leistungen müssen nach Montage noch lokal fertiggestellt werden?
- Welche offenen Positionen fehlen noch im Gesamtbudget?
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Quellen
- § 650i BGB – VerbraucherbauvertragBundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizAbgerufen: 2026-09-29
- § 650j BGB – BaubeschreibungBundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizAbgerufen: 2026-09-29
- § 650k BGB – Inhalt des VertragsBundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizAbgerufen: 2026-09-29
- Art. 249 § 2 EGBGB – Inhalt der BaubeschreibungBundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizAbgerufen: 2026-09-29
- Handbuch Baubeschreibung – Hausangebote richtig vergleichenVerbraucherzentraleAbgerufen: 2026-09-29
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Vergleichen Sie zwei Angebote erst, wenn Leistungsumfang, bauseitige Positionen und offene Kosten auf derselben Basis stehen.